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Shahram & Jühe

AGB

1. Ausführung und Leistungsbeschreibung

Die Teppichreinigung erfolgt im Rahmen der Bestimmungen RAL 991 A2 Teppichreinigung und wird sachgerecht und schonend ausgeführt. Die Teppichboden- und Polsterreinigung erfolgt durch ein spezielles Reinigungsverfahren. Die zweckmäßige Behandlung im Einzelfall bleibt unserem fachmännischen Ermessen überlassen. Die Behandlung der Gegenstände erfolgt ausschließlich durch Waschen, nicht durch eine Ent- und Neufärbung. Daher kann für die Entfernung von Verfleckungen oder Verschmutzungen keine Garantie übernommen werden.
Auftragsinhalt ist ausschließlich die fachgerechte Behandlung sowie ggf. Abholung und Anlieferung der Gegenstände. Die Gegenstände sind an der Wohnungseingangstüre – bei Teppichen zusammengerollt – bereitzulegen. Für das Verbringen der Gegenstände von dem regelmäßigen Standort bis zur Wohnungstür auf Bitten des Kunden übernehmen wir keine Haftung. Bei Teppichbodenreinigung übernehmen wir keine Haftung für Beschädigung von Gegenständen, soweit diese von dem Teppichboden entfernt werden müssen, um eine Reinigung durchführen zu können.
Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.

2. Mangel am Reinigungsgut

Wir übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die durch die Beschaffenheit des in Obhut genommenen Reinigungsgutes verursacht werden und die wir nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau erkennen können (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und Grundgewebes, der Verlegung, der Nähte und Fransen, der Steppfäden bei sog. Allgäuer- und Fellwollteppichen, ungenügende Echtheit von Färbungen, Einlaufen und Wellenbildung, frühere unsachgemäße Behandlung sowie Beeinträchtigung  durch unechtes Polster- und Einlegematerial), es sei denn, uns trifft ein Verschulden. Dasselbe gilt für das Reinigungsgut, das nicht oder nur begrenzt waschbare Materialien enthält, soweit die Stücke nicht entsprechend gekennzeichnet sind oder wir dies durch einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen können. Des weiteren übernehmen wir keine Garantie für Geruchsentfernung, sollte der Geruch nicht rausgehen, wird er auch nicht berechnet.

3. Unmöglichkeit der Leistung

Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung erst im Laufe der sachgemäßen Bearbeitung, die sich bei Teppichböden auch auf das Grundgewebe und die Verlegeart bezieht, dass der Auftrag unausführbar ist, so können wir vom Vertrag zurücktreten, es sei denn dass der Auftraggeber einer möglichen Abänderung des Auftrages zustimmt.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass uns ohne Beschädigung des Teppichbodens nicht möglich ist, zu prüfen, ob ein Teppichboden mittels wasserlöslichem Kleber bzw. Fixierer befestigt ist. Wir übernehmen daher bei einer Nassreinigung eines Teppichbodens keine Haftung für ein Ablösen des Teppichbodens vom Untergrund.
Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Auftraggeber nur einen Anspruch auf kostenlose Rückgabe des Gegenstandes in dem jeweiligen Zustand. Dies gilt auch für Teppichböden oder Polstermöbel, die in den Räumen des Auftraggebers gereinigt werden.
Kann die Reinigung aus Gründen nicht erfolgen, welche der Kunde zu vertreten hat, können wir 20% des Reinigungspreises, mindestens 50,- € als Schadensersatz fordern. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren, der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweist.

4. Rückgabe

Rückgabe der Gegenstände erfolgt nur gegen Barzahlung ohne Abzug. Andere Zahlungsweisen nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung.
Wer die Auftragsbestätigung vorlegt, gilt als empfangsberechtigt, es sei denn, uns ist die mangelnde Empfangsberechtigung  bekannt. Bei vereinbarter Anlieferung werden dem Auftraggeber zwei Liefertermine an zwei verschiedenen Tagen in den üblichen Geschäftsräumen abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Lagergeld in Höhe von 2,- € je Teppich und 8,- € je Polstermöbel pro Kalendertag zu berechnen. Ebenso sind wir berechtigt, bei erneuter Zustellung pro gefahrenem Kilometer eine Gebühr von 0,60 Euro berechnen.
Wird der Gegenstand nicht innerhalb eines halben Jahres abgeholt, erlischt für uns die Lagerpflicht, jedoch nicht unser berechtigter Anspruch auf Zahlung der angefallenen Kosten (Reinigungspreis und Lagerkosten).
Wird aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, z.B. Annahmeverweigerung bei unberechtigter Mängelrüge und Rücktransport zu uns, eine zweite Anfahrt erforderlich, wir diese mit bei einer Entfernung bis 50 km mit pauschal 30,- € zzgl. MwSt., bei über 50 km mit ab 50,- € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen. In Fällen, wo zu befürchten steht, dass der Kunde nicht bezahlen will, sind wir berechtigt, vor Auslieferung zu kassieren und den Teppich Zug um Zug bis hinter die 1.Tür zu liefern.

5. Beanstandung

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Rückgabe spätestens innerhalb einer Woche gerügt werden.

6. Haftung

Soweit wir wegen Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund haften, kann nur Geldersatz verlangt werden. Wir haften bei Schäden an dem Gegenstand in Höhe des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 15fachen des Preises der Bearbeitung des Gegenstandes, es sei denn, unser Auftraggeber macht von der Möglichkeit Gebrauch, unsere unbegrenzte Haftung in Höhe des Zeitwertes durch Aufpreis (Tarifwahl) oder durch den Abschluss einer Versicherung vereinbaren, was wir empfehlen.Aufpreis bzw. Versicherungsprämie richten sich nach dem angegebenen Zeitwert. Eine etwaige Haftung wegen grober Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt.

Eine Garantie für Flecken und Entfärbungen kann nicht übernommen werden.

Essen, den 01. Juli 2020

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